Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferung in der EU – einfach erklärt

Der freie Warenverkehr gehört zu den größten Vorteilen des EU-Binnenmarkts. Für Unternehmen spielt dabei die sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung eine zentrale Rolle. Was bedeutet das und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

innergmeinschaftliche steuerfreie Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen versendet oder transportiert. Die Ware bewegt sich also grenzüberschreitend innerhalb der EU.

Beispiel: Ein Händler aus Deutschland verkauft Maschinen an ein Unternehmen in Frankreich. Die Ware wird direkt nach Frankreich geliefert – damit handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

  • Physische Warenbewegung in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
  • Unternehmer als Lieferant, Lieferung im Rahmen des Unternehmens.
  • Unternehmerischer Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. eines anderen EU-Staates.
  • Nachweis der Warenbewegung (z. B. Frachtpapiere, Lieferscheine, Spediteurbestätigungen).

Pflichten für Unternehmen

  • Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf Steuerbefreiung; USt-IdNr. von Lieferant und Abnehmer angeben.
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) fristgerecht übermitteln.
  • USt-IdNr. des Kunden prüfen (z. B. über das EU-VIES-System).
  • Buch- und Belegnachweise vollständig und korrekt aufbewahren.

Steuerliche Behandlung

Im Ursprungsland: Die Lieferung ist umsatzsteuerfrei.

Im Bestimmungsland: Der Abnehmer versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb nach den dort geltenden Regeln.

Gesetzliche Grundlage

Die Steuerbefreiung und ihre Voraussetzungen sind in Deutschland und auf EU-Ebene klar geregelt:

  • Deutschland (UStG/UStDV)
    • § 4 Nr. 1 b UStG – Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
    • § 6a UStG – Definition und konkrete Voraussetzungen
    • §§ 17a–17c UStDV – Buch- und Belegnachweise (insb. Gelangensnachweis)
  • EU-Recht
    • Art. 138 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (2006/112/EG) – Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
    • Art. 131 ff. 2006/112/EG – Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiungen
    • VO (EU) Nr. 282/2011 – Durchführungsbestimmungen/Begriffsbestimmungen (Auslegungshilfen)

Praxis-Tipp: Stimmen USt-IdNr., Warenbewegung und Zusammenfassende Meldung nicht überein, kann die Steuerbefreiung entfallen. Prüfe daher die USt-IdNr. vor Lieferung und dokumentiere den Gelangensnachweis sorgfältig.

Was ist die VAT-ID?

Eine VAT ID (englisch: Value Added Tax Identification Number) ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) innerhalb der Europäischen Union.

Sie dient dazu, Unternehmen eindeutig im EU-Binnenmarkt zu identifizieren – vor allem, wenn sie grenzüberschreitend handeln.

Wichtige Fakten zur VAT ID

  • Abkürzung: VAT = Value Added Tax = Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
  • Zweck: Eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens für innergemeinschaftliche Geschäfte innerhalb der EU
  • Aufbau: Länderkennzeichen (z. B. DE für Deutschland, FR für Frankreich, AT für Österreich) + Zahlenkombination
    • Beispiel Deutschland: DE123456789
  • Beantragung: In Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Unterschied zur normalen Steuernummer:
    • Die Steuernummer gilt national (z. B. für die deutsche Finanzverwaltung).
    • Die USt-IdNr. bzw. VAT ID wird speziell für EU-weite Geschäfte genutzt.

Einsatz der VAT ID

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Verkäufer und Käufer geben ihre VAT ID auf der Rechnung an, um die Lieferung steuerfrei zu gestalten.
  • Prüfung: Mit der VAT ID kann über das VIES-System (VAT Information Exchange System) der EU die Gültigkeit der Nummer überprüft werden.
  • Rechnungen: Bei Geschäften zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten ist die Angabe der VAT ID Pflicht.

Beispiel: Ein deutscher Händler verkauft Waren an ein Unternehmen in Italien.

  • Beide Unternehmen geben ihre gültigen VAT IDs an.
  • Die Rechnung wird netto (ohne deutsche Umsatzsteuer) gestellt.
  • Das italienische Unternehmen versteuert den Erwerb in Italien.

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Fazit

Die innergemeinschaftliche Lieferung erleichtert den EU-Handel, setzt aber saubere Dokumentation voraus. Wer Rechnung, USt-IdNr.-Prüfung, ZM und Nachweise im Griff hat, nutzt die Steuerbefreiung rechtssicher.


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