Wer ist verantwortlich für die Ladungssicherung?

Ladungssicherung im Transportwesen – Gesetze, Verantwortung und Pflichten

Wenn es um den Transport von Waren geht, ist die Ladungssicherung kein optionales Thema, sondern eine gesetzliche Pflicht. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl an Gesetzen, Vorschriften und Normen geschaffen, die sicherstellen sollen, dass Güter, Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer geschützt sind.

Oft stellt sich die Frage: Wer trägt die Verantwortung? Ist es der Fahrer, der Halter oder der Verlader? Die Antwort ist eindeutig: Alle Beteiligten. Jeder hat seine eigenen Pflichten – und wenn einer davon versagt, kann das teuer und gefährlich werden.

In diesem Leitfaden erhältst du einen umfassenden Überblick über alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Verantwortungsbereiche rund um die Ladungssicherung.


Wer ist verantwortlich?

Der Fahrer

Als Fahrer stehst du an vorderster Front der Verantwortung. Auch wenn andere die Ware verpackt oder verladen haben, bist du verpflichtet, die Sicherung zu prüfen.

Deine Aufgaben sind:

  • Vor Fahrtantritt den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs kontrollieren (Lenkbarkeit, Bremsen, Beleuchtung, Lastverteilung).
  • Sicherstellen, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist (§ 22 und § 23 StVO).
  • Regelmäßig während der Fahrt die Sicherung kontrollieren und ggf. nachbessern.
  • Darauf achten, dass maximale Zuladung, Nutzlast und Achslasten nicht überschritten werden.
  • Bei erkennbaren Mängeln darfst du nicht einfach losfahren, sondern musst diese beheben – auch wenn das bedeutet, die Fahrt zu verweigern.

📌 Nice to know: Nur du als Fahrer darfst unter bestimmten Umständen Plomben öffnen, wenn es um die Ladungssicherung geht. Bei Zoll-Plomben dürfen allerdings ausschließlich Zollbeamte oder die Polizei eingreifen.


Der Halter

Der Halter – also der Eigentümer bzw. Betreiber des Fahrzeugs – ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und für die Auswahl eines geeigneten Fahrers.

Das bedeutet konkret:

  • Fahrzeuge müssen verkehrssicher und technisch einwandfrei sein (§ 30 StVZO).
  • Der Halter muss sicherstellen, dass der Fahrer das Fahrzeug bedienen kann (§ 31 StVZO).
  • Dazu gehört auch die regelmäßige Schulung der Fahrer (Berufskraftfahrerqualifikation, alle 5 Jahre).
  • Erkennt der Halter, dass ein Fahrer nicht geeignet ist, darf er ihn nicht einsetzen.

Der Verlader

Auch der Verlader trägt erhebliche Verantwortung. Er muss beim Beladen darauf achten, dass die Güter nicht verrutschen, herunterfallen oder sich verschieben können.

Seine Pflichten umfassen:

  • Das sichere Verpacken und Stauen der Ladung.
  • Die Pflicht, Hilfsmittel wie Zurrgurte einzusetzen.
  • Bei erkennbaren Mängeln (z. B. verschlissene Zurrgurte) darf er die Ware nicht einfach verladen.
  • Übergibt der Verlader die Verladung an Dritte, bleibt er dennoch in der Pflicht, die Sicherung zu kontrollieren (§ 412 HGB, § 823/831 BGB).

📌 Nice to know: Wenn der Fahrer keine geeigneten Hilfsmittel zur Sicherung dabei hat, kann der Verlader diese gegen Rechnung mitgeben. Das schützt nicht nur die Ware, sondern auch ihn selbst vor Haftungsproblemen.


Der Frachtführer und Absender

Auch Absender und Frachtführer haben Pflichten:

  • Der Absender muss die Ware so verpacken, dass ein sicherer Transport möglich ist (§ 412 HGB).
  • Der Frachtführer sorgt dafür, dass die Ladung ordnungsgemäß und betriebssicher im Fahrzeug verstaut wird.

📌 Nice to know: Für internationale Transporte gilt das CMR-Übereinkommen. Zwar enthält es keine direkten Regeln zur Ladungssicherung, aber bei Schäden haften Absender und Frachtführer zivilrechtlich – der Frachtbrief ist hier ausschlaggebend.


Relevante Gesetze und Vorschriften

Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • § 22 StVO: Ladung muss so gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsung oder Ausweichmanövern nicht verrutscht, herunterfällt oder vermeidbaren Lärm verursacht.
  • § 23 StVO: Der Fahrer ist verpflichtet, für freie Sicht und sichere Bedienbarkeit des Fahrzeugs zu sorgen.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • § 30 StVZO: Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein.
  • § 31 StVZO: Der Fahrer muss in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 823 BGB: Schadensersatzpflicht bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Personen oder Sachen.
  • § 831 BGB: Haftung des Auftraggebers bei mangelhafter Auswahl oder Überwachung von Hilfspersonen.

Handelsgesetzbuch (HGB)

  • § 412 HGB: Absender muss Güter verpacken, Frachtführer muss betriebs- und verkehrssicher verladen.

Unfallverhütungsvorschriften (DGUV)

  • DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge müssen so ausgerüstet sein, dass Ladung nicht verrutschen oder umfallen kann. Verstöße können bis zu 10.000 € kosten.

Strafgesetzbuch (StGB)

  • § 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung.
  • § 222 StGB: Fahrlässige Tötung.
  • § 328 StGB: Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Gütern.

Normen und Richtlinien

  • VDI 2700: Das Standardwerk zur Ladungssicherung – behandelt physikalische Grundlagen, Berechnung von Kräften, Einsatz von Zurrmitteln und praktische Beispiele.
  • DIN EN 12195-2: Regeln zu Zurrgurten (Ablegereife, Kennzeichnungspflicht).
  • DIN EN 12640: Norm für Zurrpunkte an Fahrzeugen.
  • DIN EN 12642: Anforderungen an Fahrzeugaufbauten.
  • CTU-Code: Internationaler Standard für das Packen und Sichern von Cargo-Containern.

📌 Nice to know: Bei neu zugelassenen Fahrzeugen sind Zurrpunkte Pflicht – ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden, brauchen aber Hilfsmittel wie Antirutschmatten oder Zurrgurte.


Strafen bei Verstößen

  • Verkehrskontrolle: Weiterfahrt kann untersagt werden, Bußgeld und Punkte drohen.
  • Sachschaden: Bußgelder und Haftung für Schäden durch herabfallende oder verrutschte Ware.
  • Personenschaden: Freiheitsstrafen bei fahrlässiger Verletzung oder Tötung.

📌 Nice to know: Bei Gefahrguttransporten gelten verschärfte Regeln nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) – Verstöße können hier besonders hohe Strafen nach sich ziehen.


Fazit

Ladungssicherung ist Teamarbeit. Fahrer, Halter, Verlader, Absender und Frachtführer – alle haben Pflichten, die sich ergänzen. Wer hier nachlässig handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Menschenleben.

Deshalb gilt: Prüfe dein Fahrzeug, kenne die relevanten Vorschriften und sorge dafür, dass Ladungssicherung nicht als Last empfunden wird, sondern als Selbstverständlichkeit.

👉 Denn am Ende gilt: Sichere Fahrt = sichere Ladung.


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